Ketzer- und Hexenverfolgung in Köln



Diese Chronik basiert auf der »Chronik der verfolgten Frauen und Männer«1 und wurde von mir um weitere Links, Daten und Vorkommnisse ergänzt. Obwohl in Köln deutlich weniger der Hexenverfolgung zum Opfer fielen als andernorts, ist doch jedes einzelne Schicksal zu beklagen.
 

1000 - 1199
1074/75

Aus dieser Zeit datiert die erste aus Köln überlieferte Verfolgung einer Frau wegen Zauberei. Sie soll einige Menschen um den Verstand gebracht haben (dementare = Verstand verwirren) und wurde während des Aufstandes gegen Erzbischof Anno an Ostern in einem Akt der Volksjustiz von der Stadtmauer gestürzt.
Überliefert ist dies nach den "Annalen" des Lampert von Hersfeld (bzw. Lambert von Aschaffenburg).
 

1143

Laut einem Bericht des Propstes Everwin aus dem Prämonstratenskloster in Steinfeld in Westfalen wurden in Köln Ketzer entdeckt und es kam zu einem Ketzerprozess. Die Beschuldigten waren auch durch gelehrte Disputationen nicht zu bekehren und wurden vom aufgebrachten Volk verbrannt, bevor die Kölner Geistlichkeit ein Urteil fällen konnte. Unter diesen "Jüngern Satans" waren sowohl Männer als auch Frauen.
 

1163

Ketzereiprozess unter Erzbischof Rainald von Dassel, im Anschluß wurden in Köln mehrere Häretiker, möglicherweise Katharer aus Flandern, gefangengenommen, von "erfahrenen Männern" verhört und durch das weltliche Gericht verurteilt. Vor vielen Zuschauern wurden sie am 5. Oktober neben dem Judenfriedhof bei der Bonner Strasse verbrannt.
Unter ihnen war auch eine "wunderschöne, aber häretische Jungfrau". Einige zogen sie aus Mitleid aus dem Feuer und versprachen ihr, daß sie sie entweder einem Mann übergeben wollten oder, wenn sie das lieber wolle, in einem Kloster unterbringen würden, man bot ihr eine der beiden "orthodoxen" Lebensmodelle an. Der Autor fährt fort: "...während sie dem Worte nach zugestimmt hatte, sagte sie zu den sie Haltenden: 'Sagt mir, wo liegt jener Verführer?' Und als sie ihr den Meister Arnold zeigten, da riss sie sich aus ihren Händen los, bedeckte das Gesicht mit ihrem Kleid und stürzte sich über den Leib des Toten, und mit ihm stieg sie in die Hölle hinab, um auf ewig zu brennen."
Caesarius von Heisterbach: Dialogus miraculorum.
 

1165/1166

Hildegard von Bingen (1098-1179) predigte in Köln gegen die Katharer (vgl. Caesarius von Heisterbach) und faßte dies auch in einem Brief zusammen. Wahrscheinlich wurde der Brief vor dem 5. August 1163 verfasst, also vor dem Ketzerprozess. Sie sorgte sich besonders um die Frauen, die von Ketzern bzw. Satan verführt werden. Allerdings tendierte sie eher zur Vertreibung als zur Verbrennung.
 

1200 - 1299
1212

Zwischen Ostern und dem Weißen Sonntag des Jahres 1212 sammelten sich in den Rheinlanden und in Niederlothringen Scharen von Kindern, um sich auf den Weg nach Jerusalem zu begeben. Als Anführer der Gruppe aus dem Rheinland wird ein gewisser Nikolaus, ein Junge aus Köln, genannt. Diesem sei ein Engel erschienen, der ihn aufgefordert habe, das heilige Grab von den Sarazenen zu befreien. Gott werde den Zug unterstützen und das Meer teilen, so dass sie wie die Israeliten trockenen Fußes in das Heilige Land gelangen würden. Die Chronik von Trier berichtet, dass Nikolaus ein Kreuzzeichen in der Form eines Tau als Zeichen seiner Auserwählung auf sich getragen habe. Die Kinder erreichten das Heilige Land nie, die, die den Weg über die Alpen überlebten, fielen später Menschenhändlern zum Opfer.
(Chronicon Ebersheimense, ed. L. Weiland. In: MGH SS 23:427-53; Gestorum Treverorum continuatio IVa, ed. G. Waitz. In. MGH SS 24:368-99)
 

1248-1254 und 1257-1260

Wirken des Albertus Magnus (ca. 1200-1280) in Köln, u.a. als Leiter des Generalstudiums der Dominikaner, eine der wichtigsten Niederlassungen auf deutschem Boden. Albertus war einer der größten Theologen seiner Zeit, so begründete er eine sich von der Magie distanzierende Wissenschaft. Albertus Magnus äußerte sich u.a. zum Wesen von Zauberinnen.
 

1248 - 1252

Der Dominikaner Thomas von Aquin, der berühmteste Schüler des Albertus Magnus, studierte und arbeitete in Köln als Assistent des Lektors (Theologie) am Generalstudium der Dominikaner. Er gilt als bedeutendster Philosoph und Theologe des Mittelalters und hat bis heute Einfluss auf die katholische Lehre. Thomas von Aquin behandelte in seinen Werken die Existenz von Zauberinnen und Dämonen. Er erklärte, daß die Magie nicht auf die Zauberinnen zurückzuführen sei, sondern auf Teufel sei und entwickelte eine Hypothese, nach der der Mensch mit den Dämonen einen ausdrücklichen oder geheimen Pakt eingehen kann. Somit können alle abergläubischen Handlungen ketzerisch sein. Der Mönch behauptete, daß Menschen und Dämonen Geschlechtsverkehr als Incubus (männlich) und Succubus (weiblich) miteinander haben können (Teufelsbuhlschaft).
 

1235

Durch eine Breve von Papst Gregor IX. wird die Inquisition endgültig eingesetzt.
 

1252

Papst Innozenz IV. führte die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung ein.
 

1300 - 1399
1311 - 1312

Das Konzil von Vienne verschlechterte die Rechtsstellung der Beginen. Diese waren fortan kein laienreligiöser Stand mehr und ketzerische frauenbewußte Positionen der Beginen wurden verdammt. Beginenverfolgungen fanden vor allem an Mittel- und Oberrhein statt. Ab 1372 kommt es auch in Köln zu Beginenverfolgungen. 1400 lebten ca. 1.150 Beginen in Köln in 169 Konventen, die maximale Zahl in Deutschland und in der Epoche. Es folgte eine erneute Verfolgungswelle, Inquisitoren aus dem Dominikanerorden wollten gegen Beginen vorgehen, Kölner Pfarrer traten für sie ein und stellten sie als gewissenhafte Kirchgängerinnen und Rechtgläubige dar. 1421 Der Papst wies den Erzbischof von Köln an, alle Beginen Konvente aufzulösen. In einer Urkunde für das Erzbistum Köln äußerte Papst Martin V. die Befürchtung, die ordensregellos lebenden Beginen könnten leicht scandalae et pericula hervorrufen. Der Kölner Rat versuchte ab der Mitte des 15. Jh., eine Reduzierung der Beginenkonvente durchzusetzen.
 

1347

Die Pest tritt erstmals in Europa auf.
 

1349

Verschwörungstheorien gegen Juden in Köln, ihnen wurde vorgeworfen, sie wollten die Christen durch Brunnenvergiftung vernichten. Die Pogrome waren theologisch legitimiert, wurden aber von weltlichen Gruppierungen (Fürsten, Stadträte, Volk) ausgeführt. Massenmord an Juden und Jüdinnen.
 

1400 - 1499
1424

Juden und Jüdinnen wurden endgültig aus Köln vertrieben und durften nur noch mit Passierschein über Tag einreisen. Ab 1510 durften laut einem Ratsbeschluß Juden und Jüdinnen die Stadt nur noch mit der obligatorischen gelben Kennzeichnung, einem Ring sichtbar an der Kleidung befestigt, betreten.
 

ca. 1435

Ein junges Mädchen gab sich als "Jungfrau von Orleans" aus (die richtige Johanna lebte von 1412 bis zu ihrer Hinrichtun als Ketzerin 1431) und mischte sich in Männerkleidern und bewaffnet in die kriegerischen Unternehmungen anläßlich des Trierer Bischofsstreits ein. Sie wurde der Zauberei bezichtigt, angeblich stellte sie zerrissene Tücher und zerbrochene Gläser wieder her, und vom Kölner Inquisitor Kalteisen vor seinen Richterstuhl zitiert. Der Graf von Virneberg schützte sie vor der Verurteilung.
(Hansen, Quellen S. 458 nach Johann Nider, 1437; und Soldan/Heppe, Bd. 1, S. 219)
 

1437

Der ehemalige Kölner Student Johannes Nider veröffentlichte sein Werk Formicarius und trieb die Hexentheorie voran. Der deutsche Dominikaner gab eine Erklärung dafür, warum Zauberei unter Weibern verbreiteter sei. Das Buch wurde zu einem Vorbild für den Hexenhammer.
 

1446

Der erste urkundlich belegte Zaubereiprozess in Köln vor dem weltlichen Gericht fand gegen Hadewigh Peltzersse van Sijberg [Siegburg] statt. Die Frau, u.a. wegen "etzlicher maissen van tzouverijen ind anderen quaiden feiten beruchtigt [ettlicher Vorfälle von Zaubereien und anderer übler Taten bekannt]", wurde gegen Schwören der »Urfehde«2 durch Vermittlung ihres Sohnes und ihrer Freunde aus der Haft entlassen.
(Hansen, Quellen, S.548; Siebel, S.30; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 50)
 

1452

Zum ersten Mal wurde das Auftreten "vremder, hedenscher Lude [fremder, heidnischer Leute]" dokumentiert, Zigeuner, die vermutlich nicht ausgewiesen wurden.
(Dietmar, S. 57 )
 

1453 oder 1456

In Köln werden zwei "mulieres sortilegiae" (zauberische Frauen) verbrannt. Eine von ihnen namens Ydot/Ydette ist schon drei Jahre zuvor von Metz nach Köln geflohen. Nun holen Bürgermeister und Rat dort Erkundigungen über sie ein und nehmen sie gefangen unter der Anklage, "dat sy quaide luycht ind weder machen konne [daß sie üble Luft und Wetter machen könne]" und "umb quaider handelonge willen [und um übler Handlungen willen]" (Schadenszauber).
(Lütticher Chronik des Mönchs Cornelius Zantfliet; Städt. Briefbücher, 23 a fol 78 a; Irsigler/Lassotta, S. 150; Hansen, Quellen, S. 566f. Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 21 und S. 55; Schwerhoff, Köln, S. 427
 

1464

Jakob Sprenger wird Mitglied und bald Prior des Kölner Konvents Hl. Kreuz der Dominikaner, nach einer Zeit des Niedergangs bringt er wierder "Zucht und Ordnung" in das Ordensleben. Zunächst Theologieprofessor an der Kölner Universität, wird er 1480 zum Dekan berufen. Sein Anliegen ist die Durchsetzung des Rosenkranzgedankens, so führt er den Rosenkranz als populäre Gebetsform ein und gründet 1474 die Rosenkranzbruderschaft, die 1481 schon 100.000 Mitgliedr hat. Seine Autorenschaft am Hexenhammer wird heute in Zweifel gezogen.
 

1466

Das erste Kölner Buch erscheint, zehn Jahre nach Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, auf dem Markt. Mit der Zunahme von Druckereien (bereits zehn im Jahr 1475) werden immer mehr Schriften gegen Ketzer und Zauberinnen verbreitet und die Verfolgungen intensiviert.
(Chronik Köln, S. 142)
 

1474

Der Baseler Prediger und Dominikanermönch Johannes Herolt (†1468) behandelte in seinen »Sermones de tempore«3 die Themen Aberglaube und Dianakult.
(Ginzburg, Hexensabbat, S. 102)
 

April 1483

Dem städtischen Gewölbe- und Turmmeister Frank Wratz wurde vorgeworfen, eine alte Frau rechtswidrig als Zauberin verhaftet und zu Tode gefoltert zu haben. Bei einem Raubmordprozess in Köln hatte ein Angeklagter gestanden, daß er einen Teil der Beute (Kleinodien) einer Frau in Köln geschenkt habe, um von dieser "oevermitz ire zowbereyen" aus dem Gefängnis befreit zu werden. Bei dem Verhör war der Turmmeister Frank Wartz zugegen. Vor seiner Hinrichtung erklärte der Mörder, er habe einen Teil der Kleinodien in einem Garten vergraben. Die Erben des Ermordeten beschuldigten sodann Frank Wartz, er habe heimlich die Kleinodien für sich ausgraben lassen. In der Anklageschrift gegen den Gewölbemeister heißt es, er habe die alte Frau scheren und zu Tode peinigen lassen, obwohl sie beteuerte, mit dem Raubmörder nichts zu tun zu haben. Sein Versuch, den auf ihn gefallenen Verdacht auf sie abzuwälzen, scheiterte.
(Hansen, Quellen, S. 583 und 586; Soldan-Heppe, Bd. 1, S. 234; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S.50)
 

1484

Erlaß der Hexenbulle »Summis desiderantes affectibus«4 [In unserem sehnlichsten Wunsche]" durch Papst Innozenz VIII. auf Wunsch von Heinrich Institoris, der den Text verfaßt hatte, und Jakob Sprenger. Die Bulle sollte mit päpstlicher Autorität jeden Widerstand und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prozesse und Hinrichtungen im Keim ersticken. Sie richtete sich gleichermaßen gegen Ketzerei- und Zaubereidelikte bei Männern und Frauen. Die Bulle erteilte den Initiatoren weitreichende Vollmachten zur Einleitung und Durchführung der Inqusition in den Kirchenprovinzen Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen.
 

Ein »Homosexuellenskandal«5 beschäftigte in Köln die Gemüter: Ein Pastor von St. Aposteln verriet Anfang Juni "dat eine swaire unsprechliche stumme sunde as manspersone mit manspersonen etc. binnen deser heiliger stat coelne verhandelt wurde, dat got erbarmen moiste. [...daß eine schwere unaussprechlich stumme Sünde wie Männer mit Männern etc. innerhalb dieser heiligen Stadt Köln geschehe, dessen Gott sich erbarmen müßte]" Während der letzten Pestwelle hatte ein Mann während der Beichte seinen Sexualpartner "der sulchen oeveldait mit ieme begangen hedde [der solch eine Übeltat mit ihm begangen hätte]" genannt. Hierbei handelte es sich um einen reichen Ratsangehörigen mit perfekter heterosexueller Oberfläche (Frau und Kind). Das Beichtkind habe für jeden Verkehr einen Postulatsgulden erhalten. Mehr als 200 Männer, darunter auch Behördenvertreter, seien "mit deser sunden ... befleckt [mit dieser Sünde ... befleckt]". Die eiligst befragten Theologen rieten (aus Eigeninteresse?) dazu, die Angelegenheit "umb gotz willen [um Gottes Willen]" zu verschweigen; andernfalls könne die Öffentlichmachung anderen "jungen gesellen ind mannen exempel geven, sulchen ungewohnliche dinge zo versoecken [andere Jungen und Männer als Beispiel dienen, solche ungewöhnliche Dinge zu versuchen]". Der Rat installierte zwar am 21. Juni dennoch eine Untersuchungskommission, aber die Angelegenheit verlief im Sande. Es hätten harte Strafen gedroht, ggf. die Todesstrafe durch Verbrennen.
(Stein, Akten II, Nr. 441. S. 583-85; Irsigler/Lassotta, S. 198/9)
Es gab vereinzelt auch gegenüber Frauen Beschuldigungen wegen widernatürlicher Unzucht: 1477 wurde eine "Dirne aus Nürnberg", Katherina Hetzeldorfer, in Speyer deshalb im Rhein ertränkt. Zwei mitangeklagte Frauen, von denen die eine angibt, "daz sie nit gewust anders, dann daß sie für ayn man erkennt hab [daß sie sie für einen Mann gehalten habe]", mußten im Angesicht des Sterbens ihrer Geliebten schwören, niemals wieder die Stadt Speyer zu betreten.
(Puff, Female Sodomy: The Trial of Katherina Hetzeldorfer (1477); Kokula, S. 10)
 

1487

Der Malleus Maleficarum ("Hexenhammer") erschien in Speyer, als Autor wird der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Krämer/Kramer betrachtet, der sich als Gelehrter Institoris nannte. Dieses Werk postulierte die Frau als Hauptfeindin der Kirche. Durch seine genauen Anweisungen für die Prozessführung wurde das Buch zu einem immer wieder gedruckten Gebrauchswerk für Hexenrichter. Es erschienen mehrere Ausgaben in Köln, Veröffentlichungen in den Jahren 1487 und 1489 gelten als zweifelhaft, gesichert dagegen ist die Ausgabe, die 1494 von »Johann Koelhoff«6 dem Jüngeren gedruckt wurde.
In Köln stellten einzelne Priester die Realität des Verbrechens der Zauberei in Frage. Deshalb rügte die Universität 1487 in Form eines Beschlusses den Mangel an kirchlicher Denkweise.
 

Ein Gericht verurteilte eine Frau wegen eines gemeinsam mit ihrer Tochter ausgeführten Mordes. Die Tochter hatte die Mutter unter der Folter besagt und hervorgehoben, "daß sie andere Frauen das Zaubern gelehrt (tzoufferige zo leren) habe." Die beiden wurden lebendig begraben, diese Strafe war typisch für Mörderinnen und läßt den Schluß zu, daß der Schwerpunkt der Anklage auf dem Mord beruhte.
(Koelhoffsche Chronik; Hansen, Quellen, S. 586; Siebel, S. 30; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 50)
 

1489

Der Official der Kölner Kurie kritisierte einen in Köln lebenden Astrologen namens Hartung Gernod sowie Bewohner, die mit Astrologen, Zauberern und Hexen in Kontakt traten. Er forderte diese auf, sich vor einer Kommission unter Leitung des Inquisitors Jacob Sprenger zu rechtfertigen.
(Hansen, Quellen, S. 502 f.)
 

1491

Erkundigungen beim Vogt zu Bergheim wegen Zaubereiverdacht gegen einige Frauen.
(Irsigler/Lassotta: Bettler und Gaukler, S. 150)
 

12.11.1491

Der Drost von Zutphen bat Bürgermeister und Rat der Stadt Köln um Erfahrungsaustausch, er habe drei mit Wetterzauber berüchtigte Frauen gefangen, die trotz peinlicher Befragung kein Geständnis ablegen wollten. Er habe gehört, in Köln und der Umgegend seien Zauberer und Zauberinnen ans Recht gestellt und verbrannt worden.
(Hansen, S. 589f.)
 

1500 - 1599
09.10.1500

Eine Frauensperson, die man der Zauberei verdächtigte, wurde verhaftet. Die Behörden zogen beim Gericht Horchheim Erkundigungen über sie ein und ließen sie dann frei. Eine dort als Hexe hingerichtete Frau hatte die Frau des Kölner Ratsherrn und Bürgermeisters Johann von Merle, Bela, als Schadenszauberin besagt. Bela sei nun in Köln inhaftiert und solle gebührlich bestraft werden. Man bat um nähere Information.
(Ennen, S.758, Hansen; Quellen, S. 597; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 50)
 

September 1506

Die als Zauberin bekannte Stina Dürrenaels [Duvernaels] wurde aus der Stadt gewiesen. Gertgen, die Witwe Kristians, hatte Stina verklagt, sie habe sie "verdorben". Der Rat verhandelte mit Amtsleuten in Rheinbach und Münstereifel über die Delinquentin. Es handelte sich um einen reinen Zaubereiprozess, der Teufel war noch nicht Thema.
(Ennen, S. 758; Irsigler/Lassotta, S. 150; Hansen, Quellen, S. 599; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 50)
 

1507

Tringin von Breisig legte im Verhör ein Geständnis ab, es handelt sich dabei um das erste überlieferte Geständnis seit Bestehen des Hexenhammers, in dem die neuen Zaubereikriterien zu erkennen sind. Zunächst hieß es, ein Mönch, ein "frischer" Mann namens Johann, sei zu ihr gekommen. [Der Teufel ist zu mir ins Haus auf dem Holzmarkt gekommen], der Teufel habe sie besucht und habe sie Gott absagen [verleugnen, abschwören] lassen. Er habe ihr ein Zeichen auf die Stirn gedrückt [in die Stirn geritzt] und "fleischlichen Umgang" [Sexualverkehr] mit ihr gepflegt.
Laut Hansen hatte der Teufel sie "genoitsoichtiget [genotzüchtigt = vergewaltigt]". Sie berichtete auch von einer "vergaderonge [Zusammenkunft]" in der Ville, wo sie gemeinsam getanzt und gefeiert hätten. Die Elemente Teufelsbuhlschaft, Teufelspakt, Hexensabbat und Hexenmal wurden alle angesprochen. Sie bekannte, sich an Schadenszauber beteiligt zu haben. Dennoch mußte Tringin "nur" die Stadt verlassen.
(Ennen, S. 758, Hansen, Quellen, S. 599 f., Schwerhoff Köln, S. 427, Schwerhoff, Hexenverfolgung,S. 19)
 

24.07.1510

Die Stadt bat die Amtsleute zu Frechen und Bonn um Auskunft über zwei "zo anderen zijden, as wir verstain, by uch mit tzuveri en besachde und derhalven van danne gewichene [so weit wir wissen, früher von Euch wegen Zauberei, Besagungen und dergleichen geflohene]" Frauen, die in Köln gefangen saßen.
(HAStK, Bestand VuV G 204; Hansen, Quellen, S.)
 

1510

Agrippa von Nettesheim, Verfolgungsgegner und Kritiker des "Hexenhammer", las an der Kölner Universität. Er veröffentlichte später eine Schrift zum Lob des weiblichen Geschlechts und verteidigte eine Zauberin, war jedoch der Auffassung, daß Frauen für die Zauberkunst zugänglicher seien als Männer.
 

Der Kölner Inquisitor Hochstraten/Hoogstraeten (1460 - 1527), einer der streitbarsten Dominikaner seiner Zeit, veröffentlichte sein "Tractatus magistralis declarans quam graviter peccent querentes auxilium a maleficis" in Köln. Der Text lieferte Argumente dafür, warum Frauen beim Hexentreiben in der Mehrzahl seien.
(Paulus, S. 82)
 

25.05.1515

Eine "uswendige frauwenpersone hait ... gefenklich gesessen, umb dat si mit tzoeverijen befaemt was [eine auswärtige Frau war ... im Gefängnis, da sie der Zauberei verdächtig war]". Sie wurde gegen Urfehde entlassen.
(Hansen S. 607, HAStK Verf und Verw. G 204 fol. 55a; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 50)
 

21.07.1521

Jenne Halfen, die Hausfrau des dicken Halfwins, wurde wegen "boiser uncoistlicher tzeuwereyen [böser ... Zaubereien]" inhaftiert. Die Behörden schrieben an die Stadt Düren, da sie nach Köln geflohen war, nachdem zwei angeklagte Zauberer sie besagt hatten. Bürgermeister, Schöffen und Rat von Düren wurden gebeten, die Jenne belastenden Aussagen nach Köln zu senden. Nach Vernehmung der Zeugen lieferte man sie an den Greven.
(Hansen, Quellen, S. 609; Schwerhoff, Köln, S. 426, Ennen, S. 759; HAStK, Bestand VuV, G 204 fol. 95 a)
 

1521

Johann Moisselhenne und seine Frau wurden festgenommen, weil "sie von der Gesellschaft sein sollten, welche Geister zu beschwören pflegte." Der Rat "fand keine Schuld an ihnen" und ließ sie frei.
(Ennen, S. 759; Irsigler/Lassotta, S. 148; HAStK, Bestand VuV G 204 fol. 95 b)
 

1528

Die Frau des Maissen von Bracht wurde von Nachbarn der Zauberei bezichtigt: Sie habe einen Nachbarn "unbrauchbar" (impotent) gemacht. Nun wurden ihr Todesfälle und Erkrankungen zugeschrieben. Nach dem Tod ihres Mannes richtete sich das "gemeyn geschrei" auch gegen Sohn und Schwiegertochter. Diese sei beim Nachtflug zum Hexensabbat gegen den Domkran gestossen und habe deshalb ein Beinleiden, erzählten sich die Leute.
(Ennen, S. 759; Schwerhoff, Köln, S. 425; Das Buch Weinsberg, Band I, S. 53, S. 113, S. 611)
 

1529

Zwei Protestanten wurden "nach einem fragwürdigen Prozess" am 28.09.1528 als "Ketzer" hingerichtet. Die "Blutzeugen der Reformation" hießen Adolf Clarenbach (* um 1497 bei Lüttringhausen) und Peter Fliesteden. Die Hinrichtungsstätte befand sich am Melatenhof südlich des heutigen Melaten-Friedhofs im Bereich der Straßenkreuzung Clarenbachstraße/Lortzingstraße.
(Dietmar, S. 50)
 

1530

Der Wahrsager Johann im Bonnerhofe wurde wegen Zauberei in Haft genommen und dem Hohen Gericht überstellt.
(Ennen, S. 759)
 

1532

Die "Constitutio Criminalis Carolina7 [Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.]" wurde erlassen, auch kurz Carolina oder CCC genannt. Sie wurde auf dem Regensburger Reichstag verabschiedet nach Beschwerden über die Unordnung innerhalb der peinlichen Gerichtsbarkeit. Die CCC ist eher eine Art Strafprozessordnung als ein Gesetzbuch im heutigen Sinne. Sie gibt keine Definition von Zauberei. Das Strafmaß Feuertod (Art. 109) zeigt, daß diese in den Kontext von Häresie gestellt wurde. Ein direkter Einfluß des Malleus maleficarum ist nicht festzustellen. Die CCC hat das Rechtsleben bis ins 18. Jh. hinein beeinflusst.
 

Auf dem Turm gefangene "Heyden" oder "Egiptieren" (Ägypter, vermutlich waren eher "Zigeuner" gemeint) sollten aus der Stadt getrieben und ggf. über den Rhein ans andere Ufer verbracht werden. Auch 1536 waren "ZigeunerInnen" in der Stadt und sollten abziehen. 1544 wurde abermals im Rat ein kaiserliches Mandat gegen die "Zygyner" verlesen.
(Irsigler/Lassotta, S. 172)
 

1534

Die kleine Wiedertäufergemeinde wurde ausgelöscht.
 

1536

"Um diese Zeit ist meine Mutter in einen Irrtum verfallen, daß sie meinte, sie wäre bezaubert, solch unheimliche Wehen hatte sie ums Herz und in der Brust. Nun war eine Nachbarin, die Frau in den 'Zwei Tauben', im Geruch eine Zauberin zu sein. Ein Wahrsager hatte sich also vernehmen lassen, das war meiner Mutter zu Ohren gekommen. Junker Stammel und der Pastor zu Rodenkirchen, beide Teufelsbanner, sagten dasselbe und berieten meine Mutter viel."
(Weinsberg/Hässlin, S. 95 bzw. Bd I, S. 113 f.; vgl. Irsigler/Lassotta, S. 147)
 

1540er

Es wurden Kriminalisierungskampagnen gegen Protestanten, u.a. auch gegen Baptisten gestartet. Die Protestanten wanderten aus Köln ab. Die religiösen Spannungen hielten an, obwohl 10% der Kölner keine Katholiken waren. Religiöse Abweichung wurde als Bedrohung des Rates bewertet.
 

1542

Der Kölner Ratsherr Hermann von Weinsberg begann seine Memoiren [Das "gedenkboch der jaren"]. Er schreibt u.a. "Es ist ein heimliches verborgenes Werk mit der Zauberei. An vielen Orten glauben viele Leute daran, sie könnten es aus der heiligen Schrift beweisen. Was es aber für ein Handeln sei, geht über meinen Verstand und ist mir verborgen. Wenn ich daran glauben muß, so will ich daran glauben. Aber daß alles wahr sein soll, was man von Zaubereien sagt und träumt und nachschwätzt, kann ich nicht glauben. Wer weiß, ob es Verschlagenheit, Betrug oder Einbildung sei. Ich lasse heimlich verborgene Dinge Gott, dem nichts verborgen bleibt, richten (...).
Etliche Leute glauben garnicht an die Zauberei, halten sie für eine Phantasie, Träumerei, Tollheit, Dichtung, Nichtsnutzigkeit. Andere, Gelehrte und Ungelehrte, glauben daran, nehmen ihr Fundament aus der heiligen Schrift und haben Bücher darüber geschrieben und gedruckt, halten hart darauf. Ich kann nach meinem Verstand nicht darüber urteilen. Gott allein wird es wohl am besten wissen. (...)
Ich weiß wohl, daß es manche böse, argwöhnische, neidische, aufsässige, unzüchtige, schädliche Weiber gibt; daraus folgt aber garnicht, daß diese Zauberinnen seien. Niemals habe ich aber ein Weib gesehen, das imstande wäre, Hasen, Junde, katzen, Mäuse, Schlangen, Kröten zu machen, mit einem Bock durch den Schornstein zu fliegen, in Weinkeller zu schlüpfen, mit dem Teufel zu tanzen, und derjenige, der da sagt, er habe es gesehen, kann lügen. Laß Gott es richten."
(zit. nach Siebel, S. 32)
 

1544

Petrus Canisius gründete eine Niederlassung der Jesuiten in Köln. Einige der Mönche waren schon früh kritisch gegenüber der Praxis des Exorzierens eingestellt.
 

1556

Die Frau des Kesselschlägers Hubert unter Pfannenschläger wurde von den Gewaltrichtern wegen Zauberei eingesperrt. Der Rat kam nicht zu der Überzeugung, daß sie eine wirkliche Zauberin sei und ließ sie gegen eine Bürgschaft frei.
 

1559

Catharina von Aich wurde beim Verhör auf dem Frankenturm nach zwei Zaubereidelikten gefragt: 1. ob sie den "duvell" unter den Färbkessel auf dem Malzbüchel gezaubert habe und 2. ob sie dem Färber Güter entwendet habe, um sie zu verkaufen. Sie gestand den Diebstahl, leugnete jedoch "zufferey" [Zauberei] und Teufelsbannung.
(Irsigler/Lassotta, S. 150)
 

1560

Der Rat beschloss, daß "Konkubinen" von Geistlichen Kennzeichen tragen sollten. Im Oberstift des Kurfürstentums hatten 27,3% der Stadtpfarrer und 29,8% der Landpfarrer eine Konkubine, davon 11 auch Kinder; ähnlich sah es in Stiften und Klöstern aus.
 

Nach 1560 stieg im Zuge der Emigrationswelle die Fremdenfeindlichkeit in Köln.
 

1563

Der Brabanter Johann(es) Weyer [Wier], Arzt und Literat, Leibarzt des Herzogs Wilhelms V von Jülich-Kleve-Berg (1515-1588) veröffentlichte sein bekanntes Werk "De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis [Über Wunder der Dämonen, Beschwörungen und Vergiftung]". Die deutsche Ausgabe erschien 1586 unter dem Titel: »Von Teuffelsgespenst, Zaubern und Gifftbereytern«8.
Weyer konstatierte schon ca. 70 Jahre vor Spee, durch Folter erpreßte Geständnisse und Hinrichtungen von Zauberinnen seien schreckliche Fehler. Er forderte die sofortige Freisprechung der Angeklagten. Weyer stellte die Behauptung auf, daß es sich um alte, melancholische Frauen handele, die nicht mehr alle Sinne beieinander hätten, aber auch er betrachtete das weibliche Geschlecht als "Einfallstor des Satans" "welches denn von Natur und seines Temperamentes halben wanckelmütig, unbestendig, leichtgläubig, boshafftig, seiner selbst nit mächtig ... befunden wirt".
(Schwerhoff, Geschlecht, S. 331)
 

1565

Festnahme von 63 Widertäufern, Haft im Bayenturm. Schon 1534, 1561 und 1563 gab es Hinrichtungen von Wiedertäufern durch Ertränken im Rhein.
 

1568

Sophie/Sophia von Dahlen erregte die Gemüter. Als "teuefflersche [Diebin]" habe sie viele Missetaten begangen, Leute betrogen und ihr anvertrautes Geld veruntreut und versoffen. Die Gewaltrichterdiener führten sie aus dem Gefängnis im Frankenturm zum Altermarkt und stellten sie dort an den Käx (so hieß in Köln der Pranger). Sie mußte hier am 07.07.1568 von morgens sieben bis mittags um elf Uhr "schanden stehen", eine Tafel über ihrem Kopf verkündete:
Eß hait gegenwortig unzuchtig weib
diese straeff verdient an irem leib,
mit teuefelen, betriegen und schedtlicher thath
darumb sei hie zum exempel stahet.
(Ennen, S. 760; Irsigler/Lassotta, S. 267 f.; Schwerhoff, Köln, S. 141)
 

1570

Zwei "Zauberische" wurden inhaftiert: Eine, deren "Schuld man nicht erweisen konnte" wurde entlassen, die andere aber "mit der Kundschaft an das Recht geliefert."
(Ennen, S. 760)
 

1571

Die Turmmeister bestraften Adelheid von Erkelenz, die Frau eines Salzträgers, mit Stadtverweis und ließen sie von den Gewaltdienern vor die Tore bringen. Die Delinquentin hatte sich verschiedener Vergehen schuldig gemacht. Die Vorwürfe lauteten, sie habe "mit wenige Leuten allhier Frieden", sie "gehe ledig [betreibe Müßiggang]" und ernähre sich von Bettelei, sie gebrauche, wenn sie "voll weins" sei, "schendtliche Wortt" und sie werde von vielen Leuten der Zauberei bezichtigt, kurz, sie sei eine "unnütze Trippe".
(Ennen, S. 760; Schwerhoff, Köln, S. 181; Turmbücher)
 

Naturereignis, das großen Schrecken auslöste: Drei Sonnen sollen gleichzeitig über Köln zu sehen gewesen sein: "Im Jar 1571. furwar || Auf den 26. tag Ianuarij || Sachman zu Coln offenbar,|| Vmb die 8. stund biß auf die zweilffte clar || 3. Sonnen zwysschen Ost vnd Suden stahn || Zu selber stund 3. Regenboge erschein || Nae Midtag die 2. Sonnen in blud verswin || Den Herrn laß ich selbs sein zeichen deutter sin || Anno D[omi]nj. M. D. LXXI. XXVI. Ianuarij."
Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine sogenannte Haloerscheinung durch Reflexion und Refraktion des Lichtes an Eisnadeln in hohen Schichten der Atmosphäre.
 

Gertrud Gechem, die Tochter einer in Pütz [Peitz, Amt Kaster im Jülichischen] hingerichteten "zeuberschen" und Johann Gechens, kam vor das Hohe weltliche Gericht.
Wegen des schändlichen Todes ihrer Mutter schämte sie sich so stark, daß sie drei Jahre lang nicht mehr nach Hause ging, und "als ein arm verlaissen kindt uber Landt bedelen gelauffen". Sie nimmt u.a. eine Stelle in Sürth an, aber die Familiengeschichte holte sie ein. Man klagte sie an, mit der Kunst ihrer Mutter großen Schaden angerichtet zu haben (Unwetter in Sürth, Bezaubern von Kühen und Tothexen eines Bauern aus Rodenkirchen sowie einer Schwester, die das Zaubern nicht lernen wollte). Sie wurde in Sürth inhaftiert, entkam nach Köln, dort wurde sie aber wieder aufgespürt. Es hieß, sie solle mit einem Ei, aus dem ihre Mutter zauberte, in die Luft geflogen sein... Gertrud Gechem deutete ganz realistisch an, daß sie wie ihre Mutter die Unwahrheit sagen werde, um der Folter und den Schmerzen zu entgehen.
(Ennen, S. 761; Irsigler/Lassotta, S. 165)
 

1574

Als der Domschmuck entwendet wurde, bekamen Wahrsager 300 Taler geboten, um die Kleinodien oder die Diebe aufzuspüren, "aber man wart nit gewar".
(Hermann von Weinsberg, Bd. II, S. 267)
 

1575

Eine "Zauberische" kam aus Deutz in den Turm in Köln. Sie wurde danach solange aus der Stadt Köln verbannt, "bis daß sie ihres Abschiedes gute Kundschaft beibringe."
(Ennen, S. 761)
 

1580

In der Bäckerei von St. Georg passiert eine nur zunächst amüsant wirkende Geschichte:
Der Geselle Gerhard von Nassenberg kam "nackslibffs [nackten Leibes]" in seiner Schürze aus der Backstube. Die ältere Nachbarin oder Kundin Agnieß von Gylstorpf scherzte mit ihm und soll ihm dabei an sein "manlich glidt" gefasst haben. Daraufhin sah er jenes als verzaubert (im Sinn eines Schadens) an.
Der "kranke" Geselle schlug, dem Rat eines kundigen Mannes folgend, brutal mit einer Holzlatte auf die Frau ein, woraufhin sie den Gewalttäter vor das Gericht zitieren ließ. Doch sie hatte das Nachsehen: Aufgrund seiner Anschuldigungen kam sie in Haft. Später wurde sie allerdings von den Schöffen freigesprochen.
Die Entscheidung der Schöffen ist nun nur im Fall der Agnieß von Gylstorpf sicher überliefert. Alle Indizien sprechen dafür, daß es sich in anderen Zaubereifällen nicht anders verhielt.
(Schwerhoff, Köln, S. 438; Schwerhoff, Hexenverfolgung, S. 21 f.)
 

1581

Das Werk "De la Demonomanie des sorciers", ein "Klassiker" der Hexenverfolgung, des französischen Staatsrechtlers Jean Bodin erschien in Paris. (Deutscher Titel: Vom Außgelaßnen Wütigen Teuffelsheer. Allerhand Zauberern, Hexen und Hexenmeistern, Salzburg 1586). Das Werk stellte den Hexenhammer unter vielen Aspekten in den Schatten. Er bemerkte schon wie später Frauenfeind Weininger, daß Männer größere Köpfe besäßen und daher mehr Gehirn.
(Paulus, S. 86)
 

Eine "unzuchtige gedaufte judyn [unzüchtige getaufte Jüdin]" wurde aus der Stadt gewiesen.
 

1582

Der Rat beschloß die Abschiebung aller "unkatholischen" Fremden und Ketzer.
 

1585

Der Zeitzeuge Hermann von Weinsberg beschrieb den Exorzismus an einer Magd aus Düsseldorf. Ein "bois geist" war in diese Frau gefahren und "es" sprach mit einer dumpfen Stimme "seltzam dingen" aus ihr heraus, "wan sie vor sich selbst redt." In der Kirche St. Ursula kamen daraufhin viele Geistliche (auch Jesuiten) beisammen, um an der Prozedur teilzunehmen und sich an dem Ritual zu beteiligen. Das geistliche Spektakel mußte eine Attraktion ersten Ranges gewesen sein, denn es kamen sehr viele Zuschauer hinzu und es mußte der Schauplatz gewechselt werden. Die junge Frau jammerte und weinte, aber der böse Geist kam nicht heraus. Da sie nicht als gemeingefährlich eingestuft wurde, ließ man sie frei.
(vgl. Jütte, S. 160; Irsigler/Lassotta, S. 93 f)
 

Der Erzbischof von Trier ließ so viele Frauen als "Zauberinnen" verbrennen, daß in zwei Dörfern jeweils nur noch zwei Frauen übrigblieben.
Irsigler/Lassotta, S. 146 f.)
 

1589

Die Kunde von den Zauberer- und Hexenverfolgungen im Stift Trier drang nach Köln. Ein Unwetter mit Hagelschlag wurde dem Wirken von Hexen und Zauberern angelastet, berichtete Chronist Weinsberg. Dieser wunderte sich, daß es "im catholischn hilligen stift Trier und in andern mehe orter, so vil boisser weiber sin" und in Köln nicht: "warumb dem teufel da mehe von gott gestatt wirt die zauberei, dan in der stat Coln ... Wer hat ehe gehort, das einig zeuber oder zeuberin in Coln verurtelt oder verbrent sei?"
Er berichtete von einem "alt, arm weib uff dem Altenmart", die auf die Denunziation hin, sie sei eine Zauberein, verlangte, verbrannt zu werden. Bisher seien in Köln alle Fälle im Sande verlaufen, an der Justiz läge es aber nicht. An üblen Weibern sei auch in Köln kein Mangel, aber das seien nicht gleich Zauberinnen. Er habe noch nie gesehen, daß eine Hasen, Hunde, Kröten oder ähnliches gemacht habe, oder durch den Schornstein in den Weinkeller geflogen sei. "Es sin gar boese lude, die emans als zuberschen schelten, berugtigen sie und brengen (sie) dadurch in der lude mont, das man sie darvor helt. Und kun(nen) es doch nit wissen." Sein Fazit: "Ich habe es ... vur phantasei geachtet."
(Weinsberg, Bd. IV, S. 68-70 und S. 258
 

1591

Eine Magd beschimpfte eine Grasmäherin als "Molkenzaubersche", worauf diese wiederum der Magdt fluchend drohte. Aufgrund weiterer Zeugenaussagen wurde die Grasmäherin ans Hohe Gericht geliefert.
(Franken/Hoerner, 2000, S. 123)
 

1599

Ein Mann denunzierte zwei Frauen und brachte sie wegen Zauberei vor Gericht.
(Franken/Hoerner, 2000, S. 123)
 

1600 - 1699
1603

Der Altreuscher [Trödler] Johann und seine Frau wurden von den Turmmeistern wegen Zauberei verhört. Das Urteil ist nicht bekannt.
(Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll, S. 289; Franken/Hoerner, 1987, S. 18)
 

1604

Die Witwe Richmond von Glessen wurde wegen Zauberei vom Rat der Stadt aus Köln verwiesen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 289; Franken/Hoerner, 1987, S. 18)
 

1605

Eine große Pestepidemie suchte Köln heim.
 

1608

Georg Mangoldt wurde von den Gewaltrichtern in Köln wegen Werwolf-Verdachts und schwarzer Magie inhaftiert, danach wieder entlassen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 290; Franken/Hoerner, 1987, S. 18)
 

Ein Mann brachte einen anderen Mann wegen "Hexerei" und schwarzer Magie auf den Turm.
(Franken/Hoerner, 2000, S. 123)
 

1610

Zwei Frauen wurden aufgrund von Gerüchten der Hexerei bezichtigt und gefangengenommen. Der Rat ließ die Frauen nach dem Verhör frei. Er schritt aber auch nicht ein, als das "gemeine" Volk Selbstjustiz ausübte und eine der beiden Frauen auf offener Straße mit Knüppeln erschlug.
(Kemmerich, Sagt..., S. 290; Franken/Hoerner, 1987, S. 19; Irsigler, Zauberei- und Hexenprozesse, S.175)
 

1612

Die Spinnerin Trin von Bedorp [Badorf], Witwe des Keßlers Gerhard, war "befaemb wegen toverie [verdächtig wegen Zauberei]". Sie sollte zwei Kinder bezaubert haben. Einige ihrer Vorfahren waren bereits wegen Zauberei verbrannt worden. Das Gericht lieferte Trin von Bedorp dem Greven aus. Das Urteil ist nicht bekannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 291; Franken/Hoerner, 1987, S. 19; Irsigler, Zauberei- und Hexenprozesse, S.174)
 

1615

Gertrud von Villich wurde wegen Schadenzauber verhört und wieder freigelassen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 292; Franken/Hoerner, 2000, S. 209)
 

1617

Margaretha von Eischen [aus Esch] und ihre Klägerin Gertrud Schorn aus Flammerschen [Flamersheim?] wurden in Köln wegen Schadenzauber angeklagt, im Turm inhaftiert und gefoltert. Gertrud, eventuell eine Heilkundige, behauptete, Margaretha sei Schuld am Tod ihres Mannes; sie habe ihn durch Anblasen "lahm gemacht [Impotenz]" und mit einem Trunk bei ihm Durchfall verursacht. Zwei Wahrsager und der krummfüßige Pastor zu Lessenich hatten den Verdacht bestätigt. Margaretha von Eischen wurde am 19.12.1617 "allda in eine von Holz gezimmerte Hütte gesetzt und festgemacht und also durch das Feuer hingerichtet." Gertrud gab an, beim Tanz gewesen zu sein. Auch sie wurde hingerichtet, allerdings ist das genaue Datum nicht bekannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 292; Franken/Hoerner, 1987, S. 19; Franken/Hoerner, 2000, S. 209; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 25 f./55; Thomas, S. 171)
 

1618

Clara von Metz, Tagelöhnerin und Wahrsagerein, Elschen von Bensberg, ohne Berufsangabe und Anna Maria von Menningen, Wahrsagerin, kamen wegen Hexerei "ins Geschrei". Nach Anklage, Folter und Urteil wurden sie am 20.02.1618 auf Melaten verbrannt. Die ca. zwölf während des Verhörs besagten Frauen wurden verhört, aber freigelassen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 293; Franken/Hoerner, 1987, S. 20; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 55)
 

1624

Eva von Trevelsdorf, vermutlich eine Heilerin, wurde der Zauberei bezichtigt. Die Richter begnügten sich mit einer "ernsten Verweisung" und erteilten ihr Berufsverbot.
(Kemmerich, Sagt..., S. 293; Franken/Hoerner, 1987, S. 20; Franken/Hoerner, 2000, S. 209)
 

1626

Margarethe Raußrath, Näherin, wurde im Sommer 1626 wegen Besessenheit verhört. Sie denunzierte Katharina Henot als "Hexe" und trat gegen sie im Januar 1627 als Einzelklägerin auf. Das Schicksal der vermutlich psychisch kranken Näherin ist nicht überliefert.
(Kemmerich, Sagt..., S. 293; Franken/Hoerner, 2000, S. 209)
 

1627

Sophia Agnes von Langenberg war Klarissin von St. Klara in Köln. In dem Kloster lebte so wohl die Schwester (Franziska) als auch die Tochter (Maria) von Katharina Henot als Nonne. Die "Langenbergerin" stand lange in dem Ruf einer Heiligen. Wegen "Teufelsbesessenheit" wurde sie am 28.05.1626 im Auftrag des Kurfürsten Ferdinand vom Generalvikar Gelenius persönlich in das kurfürstliches Haus zu Lechenich gebracht und inhaftiert. Dort lebte sie, was ungewöhnlich war, bei guter Verpflegung mit einer Magd.
Die Langenbergerin denunzierte am 08.01.1627 Katharina Henot nochmals als Hexe. Am 30.01.1627 wurde die Nonne zum Tode verurteilt, auf ihre besondere Bitte hin und aus Gnade des Gerichts erst stranguliert und dann auf dem Friedhof in Heddinghofen begraben.
(Kemmerich, Sagt..., S. 293 f.; u. a. Becker, Hexenverfolgung im Erzstift, S. 97)
 

Die Magd der Nonne Sophia von Langenberg wurde vermutlich ebenfalls hingerichtet.
(Kemmerich, Sagt..., S. 294; u. a. Becker, Hexenverfolgung im Erzstift, S. 97)
 

Franziska Henot, Nonne im Kloster St. Klara in Köln, die Schwester von Katharina Henot, wurde am 22.01.1627 nach Lessenich ins Gefängnis gebracht und dort von kurkölner Hexenkommissaren verhört. Ihr Schicksal ist ungewiß.
(Kemmerich, Sagt..., S. 294; u. a. Becker, Hexenverfolgung im Erzstift, S. 97; Franken/Hoerner, 2000, S. 49)
 

Katharina Henot (auch Henoth, * 1570/1580 in Köln) war eine Kölner Patrizierin, Postmeisterin und das wahrscheinlich bekannteste Opfer der Kölner Hexenverfolgungen. Sie wurde am 19.05.1627 auf Köln-Melaten als angebliche Hexe zunächst erdrosselt und dann verbrannt.
(Franken/Hoerner, Hexen. Verfolgung in Köln, S. 39-61; Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll, S. 181-194)
 

Im Juli 1627 wurde die Wartsfrau [Hebamme] Möhn [= eigentlich die kölsche Bezeichung für eine ältere, verheiratete Frau] und eine zweite Frau mit Vornamen "Tring [Katharina]" wegen Schadenzauber in den Turm zur "Untersuchung" gebracht. Ihr Schicksal ist nicht überliefert.
(Kemmerich, Sagt..., S. 294; Franken/Hoerner, 1987, S. 20)
 

1628

Tringen [Katharina] Eigelmann, Hebamme, wurde wegen Schadenzauber eingesperrt. Sie sollte einer Dienstmag mit einem Stück Kuchen Schmerzen "angezaubert" haben. Ihre Hinrichtung und Verbrennung erfolget am 09.02.1628 auf Melaten.
(Kemmerich, Sagt..., S. 294; Franken/Hoerner, 1987, S. 20; Siebel, S. 152)
 

Am 13.03.1628 wurde Agnes Solden wegen Hexerei inhaftiert und an das Hohe Weltliche Gericht geliefert. Das Urteil ist unbekannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 2000, S. 209)
 

Heinrich und Biel [Sybille] Trutzeler kamen am 20.03.1628 wegen Malefizien in Haft. Heinrich Trutzeler "soll sich durch zauberische Kräfte in einen Werwolf verwandelt und in dieser Gestalt mehrmals Malefizien verübt haben". Die Eheleute wurden an den Greven, Vorsitzender des Hohen Weltlichen Gerichts, geliefert. Das Urteil ist nicht bekannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; vgl. Siebel, S. 62/152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Am 12.04.1628 wurde die verheiratete Sophie Courtt von Bruehl wegen Zauberei verhaftet und dem Greven überstellt. Das Urteil ist nicht überliefert.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Am 23.02.1628 lieferte der Rat die verheiratete Hebamme Giertgen [Gertrud] Sesenschmidt wegen Hexerei an das Hohe Weltliche Gericht. Die Angeklagte wurde mit glühenden Zangen gefoltert und am 29.04.1628 auf Melaten hingerichtet.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Franken/Hoerner, 2000, S. 209; Siebel, S. 152)
 

Entgen [Anna] von Essen, Krämerin, 83 Jahre, wurde wegen Hexerei inhaftiert und am 10.051628 dem Greven überstellt. Das Urteil ist nicht überliefert, eine Hinrichtung wahrscheinlich.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Siebel, S. 152)
 

Von Aelfrite [Elfriede] Boden ist nur bekannt, daß sie wegen Hexerei vor dem 14.07.1628 hingerichtet wurde.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Die 61-jährige Aeltgen [Adelheid] Essers und eine andere Frau wurden wegen Hexerei am 28.01.1628 inhaftiert. Aeltgen Essers ist vor dem 19.08.1628 als Hexe verbrannt worden. Das Schicksal der zweiten Frau ist ungewiß.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Franken/Hoerner, 1987, S. 21; Siebel, S. 152)
 

Cecilia von Aachen, Krämerin, 60 Jahre, wurde wegen Hexerei am 25.08.1628 inhaftiert. Sie starb am 12.09.1628 im Feuer.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Tringen Vischer wurde am 26.08.1628 inhaftiert und am 04.10.1628 wegen Hexerei verbrannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 295; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Feyen [Sophie] Deckers von Hammersbach, 63 Jahre, Spinnerin, wurde wegen Hexerei am 20.09.1628 inhaftiert und am 18.10.1628 verbrannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 296; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Gertraudt von Witzhellen wurde am 09.10.1628 und wegen Schadenzauber am 08.11.1628 verbrannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 296; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 21)
 

Anna Gossmann von Attendorn, 40 Jahre, Frau des Gerichtsschreibers, wurde am 11.10.1628 wegen Teilnahme am Hexensabbat und Schadenzauber inhaftiert und 18.10.1628 hingerichtet
(Kemmerich, Sagt..., S. 296; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 22)
 

1629

Merg [Margarete] Bungers von Langerwehe wurde am 29.01.1629 wegen Hexerei angeklagt. Sie starb am 05.04.1629 im Feuer. Beruf und Alter sind unbekannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 297; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 22)
 

Schneider Hans Strack aus Gerolstein war 1628 der Zauberei verdächtig geworden. Um sich einem Prozess des berüchtigten Hexenkommissars Dr. Möden zu entziehen, flüchtete er nach Köln. Dort wurde er verhaftet. Nachdem Hans Strack erfahren hatte, daß er von Köln nach Gerolstein ausgeliefert werden sollte, erhängte er sich im Kunibertsturm.
(Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 195; Franken/Hoerner, 1987, S. 22; Kettel, Hexenprozesse/Gerolstein, S. 370)
 

Johannes Bissendorf, evangelischer Pfarrer aus Peine (zu Hildesheim/Kurköln gehörig) hatte die "Irrtümer und Mißbräuche" der Jesuiten sowie der Katholischen Kirche kritisiert. Deswegen wurde er am 28.03.1629 in Köln als Ketzer hingerichtet. Dies löste in Peine Verbitterung aus und führte vermutlich am 29.04.1629 in Woltorf zum Attentat auf den dort gerade missionierenden Jesuitene Friedrich Spee.
(Kemmerich, Sagt..., s. 13. Kap., S. 297; vgl. Wolf, Geschichte, S. 705; A. Arens, F. Spee/Leben, S. 68 f.)
 

Sibilla von Wilhelmstein, Hebamme, 63 Jahre, kam trotz ihres untadeligen Rufes wegen Hexerei "ins Geschrei", u. a. durch Christina Plum. Sie wurde jedoch von 25 Zeugen, die ihr treue Dienste bescheinigten, entlastet und kam frei. Am 09.03.1629 wurde Sibilla von Wilhelmstein von einer vermutlich besessenen Frau, Mechtild von von Bremerbroich, erneut als Hexe beschuldigt. An der Verbreitung der Gerüchte beteiligte sich auch der Jesuit Pater Bolte. Sibilla von Wilhelmstein wurde am 11.05.1629 inhaftiert und am 31.05.1629 hingerichtet: erst stranguliert, dann verbrannt.
(Kemmerich, Sagt..., S. 297; Wolf, Geschichte, S. 639; Franken/Hoerner, 1987, S. 21; Franken/Hoerner, 2000, S. 210)
 

Gertraud von Neuss erzählte dem Vorsteher der Gemeinde St. Peter von einer Besessenen, die von Hexen gequält würde. Am 24.04.1629 erschien sie vor dem Untersuchungsausschuß im Turm und besagte Christina Plum.
(Kemmerich, Sagt..., S. 205)
 

Christina Plum (auch Plom, Plaum) war eine Kölner Obstverkäuferin und Tochter eines Gaffelboten der Gürtelmacher. Sie spielte im Weiteren eine wichtige Rolle in der Geschichte der Kölner Hexenverfolgung. Am 27.04.1629, schon drei Tage nach dem Verhör der Gertrud von Neuss wurde sie vor den Untersuchungsausschuß geladen, ein zweites Verhör fand am Donnerstag, dem 29.04.1629 statt. Im Mai wurde sie verhaftet. In weiteren Verhören besagte sie viele Personen, darunter auch Angehörige des Patriziertums und der Geistlichkeit. Am 23.05.1629 wurde sie dem Hohen Weltlichen Gericht überstellt, bei dem sie ihre Aussage wiederholte.
(Kemmerich, Sagt..., S. 205 ff.)
 

Zwei Frauen wurden am 18.06.1629 inhaftiert, gefoltert und am 10.07.1629 hingerichtet: Biertgen Kleinjohanns von Frechen, Händlerin, 60 Jahre und Mergen Müllersche aufm Bott, Hausfrau, verheiratet mit Tilman Müller aus Holzweiler, Alter unbekannt. Sie geriet in Verdacht, weil ein Kind, dem sie ein Osterei geschenkt hatte, anschließend erkrankte.
(Kemmerich, Sagt..., S. 298; Franken/Hoerner, 1987, S. 22; Siebel, S. 152)
 

Am 16.06.1629 wird Christina Plum auf freien Fuß gesetzt, mit der Auflage, sie dürfe mit niemandem über ihre Anschuldigen sprechen. Daran hielt sich Christina jedoch nicht.
(Kemmerich, Sagt..., S. 209)
 

Aeltgen Dünwaldt, Hebamme, 74 Jahre, Ehefrau des Peter von der Linden, wurde am 11.10.1629 wegen Zauberei inhaftiert und am 07.11.1629 hingerichtet.
(Kemmerich, Sagt..., S. 299; Franken/Hoerner, 1987, S. 22; Franken/Hoerner, 2000, S. 210)
 

Die verheiratete Anna Mautin aus Andernach, Bäuerin, wurde wegen Hexerei/Schadenzauber inhaftiert, angeklagt und am 17.12.1629 dem Greven überliefert. Ihr Schicksal ist ungewiss, eine Hinrichtung ist möglich.
(Kemmerich, Sagt..., S. 299; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 22)
 

Der Kölner Erzbischof »Ferdinand von Bayern«9 (1577–1650), selbst ein leidenschaftlicher und erbarmungsloser Verfechter der Hexenverfolgung, nannte den Rat der Stadt Köln "patroni veneficarum [Beschützer der Giftmischer]". Dies war gerade in einer Zeit, in der Christina Plum mehrere Mitglieder des Rates und ihre Angehörigen als Teilnehmer am Hexentanz benannte, besonders peinlich.
(Schwerhoff, Hexenverfolgung. 1996)
 

Am 06.12.1629 wird Christina Plum erneut verhaftet, jedoch verweigerte der Greven die Inhaftierung, da sich keine neuen Verdachtsmomente gegen Christina ergeben hätten. Ohne diese Inhaftierung konnte Christina nicht gefoltert und auf diese Weise zu einem Hexengeständnis gebracht werden. Erst am 17.12.1629 erklärte sich der Greve bereit, Christina am 18.12. zu übernehmen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 212)
 

1630

Wieder suchte Köln heim, dieses Mal starben jedoch deutlich weniger Menschen als vorher oder nachher.
 

Beim Hohen Weltlichen Gericht wurde Christina Plum schließlich "peinlich verhört [gefoltert]" und am 16.01.1630 verurteilt und hingerichtet. Ursprünglich sollte sie lebendig verbrannt werden, man gewährte ihr aber die "Gnade", sie bei dem Widerruf ihrer Denunziationen zuerst zu enthaupten.
(Franken/Hoerner, 2000, S. 100-111; Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 213)
 

Catharina Bly wurde der Hexerei bezichtigt und verhaftet. Sie versuchte, sich und ihr Kind durchzubringen, in dem sie in verschiedenen Kirchen beichtete, sie sei eine Hexe. Von einigen Pfarrern erhielt sie ein wenig Geld. Einer jedoch wahrte das Beichtgeheimnis nicht und zeigte sie bei der Obrigkeit an. Den Nachnamen Bly hatte sich Catharina vermutlich selbst gegeben. In den offiziellen Akten erschien sie als Catarina "sine cognomine [ohne Nachnamen]". Sie wurde am 06.02.1630 hingerichtet.
(Franken/Hoerner, 2000, S. 13-15; Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 214-217)
 

Maria Cäcilia aus Ahrweiler, ein Mädchen von sieben oder acht Jahren, hatte ein Mann von Ahrweiler nach Köln gebracht. Die Eltern und ein Bruder des Kindes sollen angeblich in Ahrweiler wegen Hexerei verbrannt worden sein. In Köln wohnte das Mädchen zuerst bei einem Schuhflicker, dann bei einem "Nachtreiter" und zuletzt bei einem Scheider. Das Kind, "Hexlein" genannt, wurde am 31.01.1630 verhört und inhaftiert. Die Turmherren lieferten Maria Cäcilia am 25.02.1630 wegen Hasenzauberei und Teilnahme am Hexensabbat dem Greven aus. Das Mädchen wurde später vom "Hohen Weltlichen Gericht der Freien Reichsstadt Köln" aus der Stadt gewiesen.
(Kemmerich, Sagt..., S. 302; Franken/Hoerner, 2000, S. 164 f.; Macha/Herborn, S. 78 f.; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 42)
 

Am 27.03.1630 gab es wegen Hexerei drei Hinrichtungen auf Melaten. Die Opfer wurden erst stranguliert, dann verbrannt:

  • Möhn Mechtild, Frau des Thomas von Worringen
  • Aell Braun, Hebamme, verheiratet, 60 Jahre und
  • Sophie Haas, 77 Jahre, Witwe des Grefrath aus dem Gasthaus zum "Hirtz [Hirschen]".
  • (Kemmerich, Sagt..., S. 301; Siebel, S. 152; Franken/Hoerner, 1987, S. 23)
     

    Außer der bereits hingerichteten Sophie Haas besagte Christina Plum auch die 64-jährige Witwe Elsßbeth von Schwelm, Hermann Gilßbachs Frau, wohnhaft "in der Britzelen" auf dem Altenmarkt. Am 11.01.1630 mußte Elßbeth zu den angeblichen Hexereien auf dem Kunibertsturm Stellung nehmen. Sie sagte "wan schon ihrer 4000 darauf [Hexensabbat] gestorben, so were sie dennoch unschuldig". Danach inhaftierten sie die Gewaltdiener. Nach einigen Verhören wurde Elßbeth von Schwelm freigelassen mit der Auflagen, "sich außer zum Kirchgang nicht mehr auf der Straße blicken zu lassen".
    (Kemmerich, Sagt..., S. 301; Franken/Hoerner, 1987, S. 23; Macha/Herborn, S. 50 f.)
     

    Gerhard von Sudtlho, Leineweber, wurde am 12.01.1630 als Zauberer inhaftiert und im März 1630 verbrannt.
    (Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 217; Franken/Hoerner, 1987, S. 23; Siebel, S. 152)
     

    Witwe Entgen Schilts, 74 Jahre, Wartsfrau, wurde von dem Stadtsoldaten Clemens Scholder angeklagt. Er hatte zu ihr gesagt, wenn die Hexen tanzen, müsse er hingehen und zusehen. Darauf nannte Entgen Schilts ihn einen Schelm, Dieb und Zauberer. Der Stadtsoldat klagte sie wegen dieser "öffentlichen Schmähung" an, was in dieser direkten Weise sehr selten vorkam. Die alte Frau wurde am 25.02.1630 verhört, am 05.03.1630 dem Greven übergeben und gefoltert. Ihre Hinrichtung erfolgte im März 1630 wegen Hexerei und Schadenzauber, gemeinsam mit Gerhard von Sudtlho.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 301 f.; Macha/Herborn, S. 83 f.; Franken/Hoerner, 1987, S. 23; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 41 u. Anm. S. 54)
     

    Jost Nisius aus Naumagen im Bistum Trier, 67 Jahre, war in Köln wegen Zauberei angeklagt. Neun oder zehn Personen hatten ihn wegen der Teilnahme am "dantz" sowie der Zauberei von samenfressenden Schnecken und verdorbener Ackerböden denunziert. Im Verhör vom 11.05.1630 erklärte er seine Unschuld und wollte mit den Denunzianten konfrontiert werden. Der Ausgang des Prozesses ist unbekannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 302; Macha/Herborn, S. 107 ff.)
     

    Feichen [Sophie] von Mülheim, Alter unbekannt, wurde am 27.06.1630 in Köln wegen Zauberei inhaftiert. Das Urteil ist nicht überliefert.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 303; Franken/Hoerner, 2000, S. 24)
     

    Maria Grontzfelt, 38 Jahre alt, geboren in Aachen, ledig, wohnte seit 24 Jahren in Köln. Sie verdiente ihren Unterhalt als Stickerin und gab Kindern Katechismusunterricht. Aus der Ursula-Gemeinschaft hatte sie der Pater Roist herausgenommen. Sie kam ins Gerücht, angeblich wegen einer Schwangerschaft, Teufelszeichen sowie gewisser Wachstäfelchen gegen Krankheiten und gegen ihre Kopfschmerzen. Beim Verhör am 04.07.1630 erklärte sie sich unschuldig. Der Prozessausgang ist nicht bekannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 303; Macha/Herborn, S. 139 f.)
     

    Anniken van den Hout, geboren in Mechelen, 70 Jahre, wohnte bereits 40 Jahre als Seidenblumenmacherin/Sargschmückerin in Köln. Sie hatte in dieser langen Zeit bei Herrn Pater Voßmerus regelmäßig gebeichtet. Etwa 30 Jahre hatte sie in der Ursula-Gemeinschaft gewohnt und lebte seit acht Jahren allein. Sie konnte schreiben und lesen. Ihre Nachbarin, Maria Grontzfelt, hatte sie vermutlich als Hexe bezichtigt. Beim Verhör am 06.07.1630 ging es um Teufelszeichen, Hexensabbat, Engelsgesang und angebliche Erscheinungen. Anniken van den Hout sagte, sie sei verleumdet worden. Der Prozessausgang ist ungewiss.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 303 f.; Macha/Herborn, S. 146 f.)
     

    Die Hebamme En Volmers (~ 60 Jahre) kam Anfang Juni 1630 wegen Schadenzauber in Haft. Ihr wurde unter anderem der unerklärlich Tod eines Kindes zur Last gelegt. Sie kam außerdem in Teufelspaktverdacht, weil sie eine Helferin gebeten hatte, bei der Geburt das Licht in die "linke Hand [böse Hand!]" zu nehmen. Sie wurde gefoltert, verurteilt und am 27.07.1630 hingerichtet.
    (Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 217; Franken/Hoerner, 1987, S. 23; Siebel, S. 153; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 38 f.)
     

    Kurz nach En Volmers wurde die seit 25 Jahren in Köln arbeitende Hebamme En Konings (~ 50 Jahre) wegen Schadenzauber inhaftiert. In drei Ehen hatte sie von den bereits verstorbenen Ehemännern neun Kinder bekommen. Während der Verhöre mußte sie zahlreiche Fragen zu ihrem "Lebenslauf" beantworten. Trotz ihrer überzeugenden Erklärungen wurde ihr die Schuld am Tod von mehreren Kindern und einer Kindbettfrau zur Last gelegt. Am 07.06.1630 lieferte sie der Rat an das Hohe Weltliche Gericht. Nach Folterungen wurde sie wegen Schadenzauber und Teufelsbuhlschaft - gemeinsam mit En Volmers - am 27.07.1630 zu Melaten hingerichtet.
    (Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale, S. 220; Macha/Herborn, S. 92 f./153)
     

    Eine Stickerin verleumdete ihre Nachbarin, eine Seidenblusenmacherin.
    (Franken/Hoerner, 2000, S. 123)
     

    1631

    Eine der Zauberei verdächtige Frau ging zum Markt. Das Volk schalt sie "schwarze Hexe". Sie kümmerte sich nicht darum. Die Stimmeister ermittelten in der Sache, machten ihr aber keinen Prozess: eine erste Zurückhaltung in der Hexenfrage?
    (Kemmerich, Sagt..., S. 306; Siebel, S. 78)
     

    Maria Renoit aus den spanischen Niederlanden war eine gut ausgebildete Hebamme. Sie kannte den "Klaps auf die Fußsohlen" zum Auslösen der Atmung bei Neugeborenen. Dies galt in Köln als Zauberei. Deswegen kam sie u. a. in Haft (1629/1631?). Ihr wurden weitere magische Praktiken vorgeworfen, z. B. Nestelknüpfen [Potenzzauber], Verhütungspraktiken und Abtreibungen. Der Zeuge Moyses Moisir behauptete, sie sei für den Verlust seiner Zeugungsfähigkeit verantwortlich und gab folgendes an: "Von welcher zeit ahn, er, deponent, nit spuren konnen, daß seine manligheit, sondern nur allein, wie ein bleckeltgen [Zipfel?] alda hangend gehabt". Die Angeklagte kam mit einer Ausweisung aus der Stadt davon.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 306 f.; Irsigler, Hebammen, S. 109; Franken/Hoerner, 1987, S. 23; Franken/Hoerner, 2000, S. 210; Siebel, S. 153; Kruse, Britta-Juliane, Verborgene Heilkünste, S. 166)
     

    1635

    Hans Bernd von Breidbach, acht Jahre, sollte Hasenzauber betrieben haben. Er wurde inhaftiert und am 02.07.1635 dem Greven ausgeliefert. Das Kind gab bei den Verhören an, von der Stiefmutter, die angeblich als Hexe verbrannt worden war, das Hexen gelernt zu haben. Er sei mit ihr auch zum Hexentanzplatz gegangen. Der Junge wurde freigesprochen, aber wegen "Wiederholungsgefahr" aus der Stadt verbannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 308; Franken/Hoerner, 1987, S. 24)
     

    1637

    Pfarrer Michael Wollersheim aus Gleuel wurde dem Domdechanten ausgeliefert wegen Hexereiverdacht. Das Urteil ist unbekannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 310; Franken/Hoerner, 1987, S. 24)
     

    1639

    Ein zweimal wegen Zauberei angeklagter und aus der Stadt verwiesener Knabe wurde am 19.04.1639 dem Greven übergeben. Ein Urteil ist nicht überliefert.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 317; Franken/Hoerner, 1987, S. 25)
     

    1647

    Barbara von Haven war angeklagt wegen Behexung von Kühen und "Melken" eines Hollunderstrauchs. Sie wurde zum Tode verurteilt und am 11.04.1647 gnädigerweise erst erdrosselt, dann verbrannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 317; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 55; Franken/Hoerner, 1987, S. 25)
     

    1645

    Geistliche denunzierten einen elfjährigen Jungen wegen Diebstahls und Zauberei. Er wurde später hingerichtet.
    (Franken/Hoerner, 2000, S. 123)
     

    Der elfeinhalbjährige Peter von Rodenkirchen, ein bettelnder Waisenjunge, wurde am Mittwoch, 14.06.1645, wegen eines Diebstahls in den Frankenturm gebracht. Nach den Verhören übergaben die Räte ihn am Dienstag, 20.06.1645, dem Greven. Erst nach mehr als zwei Jahren, am Mittwoch, 18.12.1647, wurde Peter wegen Hasenzauber, Schadenzauber und Teufelsbuhlschaft hingerichtet.
    (Kemmerich, Sagt..., Einzelschicksale S. 254; Macha/Herborn, S. 154 f./162; Franken/Hoerner, 2000, S. 154 ff.)
     

    1648

    Maria Beckers, Landstreicherin, ohne Altersangaben, bekannte während der Folter, sich dem Teufel verschrieben zu haben. Sie wurde im letzten Jahr des 30-jährigen Krieges, am 29.01.1648, mit dem Schwert hingerichtet, dann verbrannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 317; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 55; Franken/Hoerner, 1987, S. 25)
     

    Entgen Eßers, 38 Jahre, verheiratet mit dem Nadelmacher Jacob Efferling, denunzierte Ursula Horst wegen Schadenzauber. Beide Frauen hatten Wachsbilder mit Segenssprüchen geschmolzen, um die Krankheit von Jacob zu heilen. Entgen Eßers wurde inhaftiert, aber nach dem Verhör vom 07.09.1648 gegen Kaution "mit bestimmten Auflagen" freigelassen.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 317; Macha/Herborn, S. 164 f.; Franken/Hoerner, 2000, S. 211)
     

    Ursula Horst, 67 Jahre, Hausfrau, verheiratet mit dem Schubkarrenfahrer Stephan von Soist, war wegen Schadenzauber angeklagt. Entgen Eßers hatte sie beschuldigt, ihrem kranken Mann Jacob vor einem Jahr Schüttelfrost und ein Geschwür in die Seite gehext zu haben. Beim Verhör am 07.09.1648, zu dem Ursula freiwillig erschien, erklärte sie, die Wachsbilder und den Lavendelwein nur zum Heilen verwendet zu haben. Vom Geschwür wisse sie nichts. Ursula Horst wurde an das Hohe Weltliche Gericht überstellt. Ihr Schicksal ist nicht überliefert.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 317 f.; Macha/Herborn, S. 162 ff.; Franken/Hoerner, 2000, S. 211)
     

    1650

    Für den 13.08.1650 ist, ohne nähere Angaben, die Nachricht vom natürlichen Tod einer "mehrbesagten Witwe" überliefert, die im Gerücht stand.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 318; Macha/Herborn, S. 181)
     

    Die Witwe Gertraud, Ehehausfrau des verstorbenen Nagelschmieds Godderten Mengh, Alter unbekannt, wurde wegen Hexerei inhaftiert. Sie ernährte sich und ihre zwei Kinder vom Apfelverkauf und durch Heischen [Betteln]. Beim Verhör am 20.08.1650 sagte sie, daß sie Botendienste mache. Mit dem Teufelsbanner habe sie nichts zu tun und auch nichts Übles angerichtet. Nach dem Schwören der Urfehde [Versprechen, sich nicht zu rächen und die Ausweisung zu befolgen] wurde sie am 22.08.1650 freigelassen.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 318; Macha/Herborn, S. 194 f.)
     

    Anna Morßbach, 40 Jahre, Händlerin, Ehehausfrau des Abraham Steffens, hatte ein Kind vom ersten und drei vom jetzigen Mann. Nach Denunziationen von mehreren Männern wurde sie inhaftiert. Beim Verhör am 11. und 19.08.1650 ging es um Liebes- und Impotenzzauber, Geistervertreibung, Exorzismus, Wahrsagerei, und Wiederbringzauber mit Hilfe des Hl. Antonius von Padua. Anna Morßbach wurde am 25.08.1650 an das Hohe Weltliche Gericht überstellt. Ihr Urteil ist nicht überliefert.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 318; Macha/Herborn, S. 172 f.; Franken/Hoerner, 2000, S. 211)
     

    Margrieth vom Pellegraben, 16 Jahre, Eltern unbekannt, wurde wegen Hexerei verdächtigt und am 09.09.1650 verhört. Sie gestand, mit dem Teufel in Gestalt eines ansehnlichen jungen Mannes gebuhlt zu haben. Am 17.09. wurde sie an das Hohe Weltliche Gericht geliefert, "peinlich befragt" und zum Tode verurteilt. Aus Gnade wurde sie am Samstag, 24.09.1650, erst mit dem Schwert enthauptet, dann verbrannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 318; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 55; Franken/Hoerner, 1987, S. 25)
     

    1655

    Entgen Lenarts, ein Kind von zehn Jahren und drei Monaten, wurde am 07.05.1653 im Turm verhört. Das Mädchen gestand, ein Bündnis mit dem Teufel geschlossen zu haben und mehrfach auf einem Hexentanzplatz gewesen zu sein. Am 10.05.1653 lieferten die Vernehmungsrichter Entgen an das Hohe Weltliche Gericht. Erst zwei Jahre später, am Donnerstag, 18.02.1655 (nach der Geschlechtsreife?), wurde das 12-jährige Mädchen enthauptet und verbrannt.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 319; Macha/Herborn, S. 204; Siebel, S.78)
     

    1662

    Letzter überlieferter Hexendprozess der Stadt Köln: Am 23.08.1662 bezichtigte sich die 22-jährige "Colnische Tochter" Anne Toer, eine Sargschmückerin und Papier-Blumenmacherin, selbst als Hexe. Ihre Mutter war vor eineinhalb Jahren gestorben, ihr Vater arbeitete als Stoffdrucker. Angeblich belästigte sie ein großer "böser Feind [Teufel in Gestalt eines untreuen Geliebten]" Sie litt darunter sehr und begehrte "vom leben geholffen zu sein". Sie gab Hostienfrevel, Teufelsbuhlschaft, Hexentanz und Abschwörung Gottes zu. Nach gründlicher Untersuchung wurde sie am 04.09.1662 dem Hohen Weltlichen Gericht überliefert, dann allerdings freigelassen.
    (Kemmerich, Sagt..., S. 319; Macha/Herborn, S. 211 f./222 f.; Schwerhoff, Hexenverfolgung/Großstadt, S. 44)
     

    1665/66

    Die letzte Pestwelle forderte allein in Köln 11.400 Opfer.
     

    Literaturauswahl zur Chronik der verfolgten Frauen, Männer und Kinder

    Ahrendt-Schulte, Ingrid: Hexenprozesse, in: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, S. 199-220. München

    Asen, Johannes: Die Beginen in Köln, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, 111 (1927), S. 81-180; 112 (1928), S. 71-148; 113 (1928), S. 13-96

    Becker, Thomas Paul: Hexenverfolgung im Erzstift Köln, in: Hexenverfolgung im Rheinland, S. 89-136

    Becker, Thomas Paul: Hexenwahn: der Abschiedsbrief der Katharina Henot, 16. März 1627, in: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. 2: Spätes Mittelalter und frühe Neuzeit (1396-1794), S. 220-226. Herausgeber Joachim Deeters und Johannes Helmrath. Köln 1996

    Becker, Thomas Paul: Konfessionalisierung in Kurköln. Untersuchung zur Durchsetzung der katholischen Reform in den Dekanaten Ahrgau und Bonn anhand von Visitationsprotokollen 1583-1761. Bonn 1989

    Chaix, Gérald: Köln zwischen Reformation und Gegenreformation, in: Chronik Köln. Herausgeber Carl Dietmar. Gütersloh/München 1991

    Dietmar, Carl: Kölner Mythen oder wie Legenden entstehen. Köln 1999

    Ennen, Leonhard: Geschichte der Stadt Köln, Bd. V. Düsseldorf 1880

    Franken, Irene/Hoerner, Ina: Hexen. Die Verfolgung von Frauen in Köln. Herausgeber Katharina Henoth-Kreis, Köln 1987

    Franken, Irene/Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. Emons, Köln 2000

    Ginzburg, Carlo: Hexensabbat. Entzifferung einer nächtlichen Geschichte, Wagenbach, Berlin 2005

    Goller, Engelbert: Jakob Henot (†1625) - Postmeister von Köln. Ein Beitrag zur Geschichte der sogenannten Postreformation um die Wende des XVI. Jahrhunderts. Bonn 1910 (Diss. phil. Fak.)

    Hansen, Joseph: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess. 1900

    Hansen, Joseph: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der großen Hexenverfolgungen im Mittelalter, Bonn 1901

    Hehl, Ulrich von: Die Hexenprozesse der frühen Neuzeit. Rheinische Aspekte eines europäischen Phänomens, in: Festgabe Heinz Hürten zum 60. Geburtstag, S. 243-264. Herausgeber Harald Dickerhof. Frankfurt/M. u.a. 1988

    Heisterbach, Caesarius von: Dialogus miraculorum. Herausgeber Joseph Strange, 2 Bde., Köln 1851

    Heppekausen, Ulf: Die Kölner Statuten von 1437. Ursachen, Ausgestaltung, Wirkungen, in: Gik 45, S. 5ff.

    Hexenprotokoll s. Kölner Verhörprotokolle

    Hexenverfolgung im Rheinland. Ergebnisse neuerer Lokal- und Regionalstudien. Dokumentation einer Studienkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland/Kulturabteilung = Schriftenreihe der Thomas-Morus-Akademie Bensberg. Herausgeber Wolfgang Isenberg 1996 Bergisch Gladbach

    Hoerner, Ina: "Ich war stolz als Kind auf diese Ahnin..." Die Nachfahrinnen der 'Hexe von Köln', in: Ein Stadtwanderungs- und Lesebuch, S. 223-230. Herausgeber Irene Franken, Christiane Kling-Mathey. Köln 1992.

    Institoris, Heinrich, (Sprenger, Jacob): Der Hexenhammer (Malleus Maleficarum). Aus dem Lat. Übertragen von J. W. R. Schmidt, Berlin 1906, München 1982 oder 1983? (fotomech. Nachdr.)

    Jütte, Robert: Ärzte, Heiler und Patienten. Medizinischer Alltag in der frühen Neuzeit. München 1991

    Kemmerich, Hetty: Sagt, was ich gestehen soll. Hexenprozesse - Entstehung, Schicksale, Chronik, 2. überarb. Auflage. Lessing. Dortmund, 2004

    Klersch, Joseph: Volkstum und Volksleben in Köln, Bd. 2, S.80. Köln 1979

    Klose, Hans-Christian: Die angebliche Mitarbeit des Dominikaners Jakob Sprenger am Hexenhammer nach einem alten Abdinghofer Brief, in: Paderbornensis Ecclesia. Beiträge zur Geschichte des Erzbistums Paderborn, S. 197-205. Festschrift für Lorenz Kardinal Jaeger. München/Paderborn/Wien 1972.

    Kokula, Ilse: Weibliche Homosexualität um 1900 in zeitgenössischen Dokumenten. München 1981

    Kölner Hexenverhöre des 17. Jahrhunderts, Herausgeber Jürgen Macha und Wolfgang Herborn. Köln 1992

    Mölich, Georg: Hexenverfolgung im Rheinland, Einleitung, S. 9-11

    Müller, Daniela: "So angeln sie sich die Weiber und fangen sie in ihren Irrtum ein." Katharerinnen im Rheinland, in: Lustgarten und Dämonenpein: Konzepte von Weiblichkeit in Mittelalter und früher Neuzeit, S. 263-282. Herausgeber Annette Kuhn und Bea Lundt. Dortmund 1997

    Müller, Daniela: Beginenmystik als ketzerische Frauentheologie? in Auf der Suche nach der Frau im Mittelalter: Fragen, Quellen, Antworten, S. 213-232. Herausgeber Bea Lundt, München 1991

    Müller, Daniela: Ketzervorwürfe und Beginenbewegung, in: Zahlreich, S. 107-122

    Oestmann, Peter: Hexenprozesse am Reichskammergericht. Kön/Weimar/Wien 1997

    Pauls, Emil: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsverein, 13. Band, S. 134–242. 1898.

    Paulus 1907 im Historischen Jahrbuch München 28, S. 871-876

    Rehm, Gerhard: Beginen am Niederrhein, in: Zahlreich, S. 57-84

    Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Deutschland.

    Schwerhoff, Gerd: Hexenverfolgung in einer frühneuzeitlichen Großstadt - das Beispiel der Reichsstadt Köln, in: Hexenverfolgung im Rheinland, S. 13-56

    Schwerhoff, Gerd: Hexerei, Geschlecht und Regionalgeschichte, in: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte.

    Schwerhoff, Gerd: Köln im Kreuzverhör, Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft in einer frühneuzeitlichen Stadt, S. 424 ff. Bonn/Berlin 1991

    Schwerhoff, Gerd: Köln im Kreuzverhör. Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft in einer frühneuzeitlichen Stadt, 1991 Dissertation, 89/90, Univ. Bielefeld

    Siebel, Friedrich Wilhelm: Die Hexenverfolgung in Köln 1959 (Diss. Jur. Bonn)

    Soldan, Wilhelm G./Heppe, Heinrich: Geschichte der Hexenprozesse 1901? Bd. 1 und 2? 3. (letzte) Auflage in der Neubearbeitung von Max Bauer, 1911

    Spee, Friedrich von: Cautio criminalis, seu de processibus con 1649

    Stein, Claudia: Sozialhistorische Aspekte der städtischen Prostitution in der Frühen Neuzeit am Beispiel Kölns, in Rheinisches Jahrbuch für Volkskunde, S. 7-72. Herausgeber H.L. Cox, Bd. 31, 1995/6

    Thomas, Robert: Der Prozess gegen die Zauberin Metz von Neukirchen aus dem Jahre 1563 in Beiträge zur Geschichte der Stadt Rheinbach, Bd. 3, Geschichte der Orte und Weiler in der Sürst, S. 171-181. Herausgeber Stadtdirektor der Stadt Rheinbach 1985

    Weinsberg, Hermann: Das Buch Weinsberg. Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert. Band I - IV. Herausgeber Friedrich Lau. Bonn 1898

    Weinsberg, Hermann: Das Buch Weinsberg. Aus dem Leben eines Kölner Ratsherrn, im Auftrag der Stadt Köln herausgegeben, übertragen und ausgewertet von Johann Jakob Hässlin, 2. Aufl. München bzw. 3. Auflage mit Register München 1980? 1964 (zit. als Weinsberg/Hässlin)

    Wensky, Margret: Frauen in der Hansestadt Köln im 15. Und 16. Jahrhundert, in: Frauen in der Ständegesellschaft: Leben und Arbeiten in der Stadt vom späten Mittelalter bis zur Neuzeit, S. 49-68. Herausgeber Barbara Vogel; Ulrike Weckwel, Hamburg 1991

    Wolf, Hans Jürgen: Geschichte der Hexenprozesse, Hamburg 1995

    "Zahlreich wie die Sterne des Himmels": Beginen am Niederrhein zwischen Mythos und Wirklichkeit, Dokumentation einer Studienkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland/Referat Heimatpflege, Herausgeber Thomas Morus Akademie, Bergisch Gladbach 1992

    Zerlett, Rolf: Köln von den Römern bis heute. Historische Daten. Köln 1990
     


    Weiterführende Informationen

    :

    1 Chronik der verfolgten Frauen und Männer
    2 Urfehde
    3 Sermones de tempore
    4 Summis desiderantes affectibus
    5 Homosexuellenskandal
    6 Johann Koelhoff der Jüngere
    7 Constitutio Criminalis Carolina
    8 Von Teuffelsgespenst, Zaubern und Gifftbereytern
    9 Ferdinand von Bayern